Nicht unter 35 - eines (minimum) pro Spieler, fünf für Polizei, Busfahrer, Begleitpersonal etc. und zwei für das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Und zwar OHNE die Möglichkeit, nach verbüßen von Dreiviertel der Strafe Bewährung zu bekommen.
Wenn ich das Urteil lese, könnte ich im Dreieck
Dies mag subjektiv Dein Empfinden sein - das Gesetz sagt (zum Glück) etwas anderes:
Die maximale zeitige Freiheitsstrafe in Deutschland liegt bei 15 Jahren. Darüber hinaus gibt es nur die lebenslange Freiheitsstrafe, die z.B. bei Mord verhängt wird.
Sie kann auch bei versuchtem Mord verhängt werden, allerdings ist hier auch die Möglichkeit gegeben, eine 3 - 15jährige Freiheitsstrafe zu verhängen.
Da ich die genaue Begründung des Urteils nicht kenne, bleibt von außen lediglich zu konstatieren, dass hier fast die oberste Grenze ausgereizt wurde, denn auch ein Teilgeständnis kann sich strafmildernd wirken. Strafmildernde Umstände in diesem Fall sind nur dem Gericht bekannt, daher verzichte ich auf Spekulationen.
Bezüglich der Bewährung: Es ist ein Irrglaube, dass "lebenslang" nur 15 Jahre heißt, genau wie es ein Irrglaube ist, dass "lebenslang" in der Tat bedeutet, dass man bis zu seinem Tode einsitzt. Nach frühestens 15 Jahren gibt es allerdings die Möglichkeit, die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. (5 Jahre Bewährungsdauer)
Aus gutem Grunde gibt es jedoch in unserem Gesetz nicht die Möglichkeit, Strafen zu summieren. Auch für 100fachen Mord wird lediglich auf 1 Mal Lebenslänglich entschieden. Anders in den USA z.B., wo es tatsächlich zu Strafen von 1000 und mehr Jahren kommen kann. Aber wie gesagt - dies ist ein anderes Rechtssystem.
Dies hat den Grund, dass der Primärgedanke der Strafe nicht die Rache, sondern die Besserung des Täters ist.
Natürlich weiß sich selbst, dass dem eigenen Gerechtigkeitsempfinden dies manchmal zu wider läuft.
In diesem Falle jedoch halte ich das Urteil im Rahmen unserer Gesetze für richtig.